bewegungszentrum-limberg.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. sumfang
      1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Kunden- oder Mitgliedschaftsvertrag sowie nach den angebotenen und ausgewählten Zusatzleistungen oder Leistungspaketen.
      2. Eine vorübergehende Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Eine vollständige Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die schriftliche Zustimmung des Bewegungszentrums.
  • Nutzung des Kurs- und Leistungsangebotes des Bewegungszentrums
    1. Zutrittsgewährung
      1. Kund*innen und Mitglieder sind zur Betretung des Bewegungszentrums und zur Nutzung des Kurs- und Leistungsangebotes, gemäß dem im jeweiligen Kunden- oder Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungsumfang zu den betreffenden (Kurs-)Zeiten berechtigt. 
      2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Mitgliedskarte, welche nicht übertragbar ist. Jede unbefugte Weitergabe der Mitgliedskarte ist untersagt. Eine alte bzw. abgelaufene Mitgliedskarte verliert mit Ausstellung einer neuen ihre Gültigkeit.
      3. Mitglieder sind gebeten ihre Mitgliedskarte beim Besuch des Bewegungszentrums mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Kund*innen ohne Mitgliedschaft benötigen für die Nutzung des jeweiligen Angebotes einen vom Zentrum ausgestellten Block oder eine Karte.
      4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
      5. Alkoholisierten Mitgliedern und Kund*innen sowie solchen, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 
      6. Die Mitnahme von Waffen, die Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
    2. Hygienevorschriften
      1. Aus hygienischen Gründen ist das Betreten
      2.  des Bewegungszentrums nur mit Socken, mit vom Zentrum vor dem Eingang bereitgestellten Hausschuhen oder barfuß (mit sauberen Füßen) gestattet. Mitglieder und Kund*innen sind gebeten, ein großes Handtuch zum Auflegen auf die Yogamatten mitzubringen, um so die Sauberkeit der Ausstattung über die regelmäßige Desinfektion hinaus für alle Kursteilnehmer*innen zu unterstützen. 
      3. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Mitgebrachte Getränke müssen in nicht zerbrechlichen Flaschen und Verpackungen abgefüllt sein.
      4. Sämtliche Bereiche des Bewegungszentrums, einschließlich des Parkplatzes und Außenbereiches sind sauber zu halten. Abfälle und etwaige Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 
    3. Sicherheitsvorschriften
      1. Trainingsausstattung, Hilfsmittel und Zubehör dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Mitglieder und Kund*innen sind angehalten, sich bei Unkenntnis vor Verwendung beim Kursleiter über den richtigen Gebrauch zu informieren.
      2. Einrichtung und Ausstattung des Bewegungszentrums sind pfleglich und schonend zu behandeln. Es wird gebeten die weißen Wände nicht zum Anlehnen oder Abstützen zu verwenden.
      3. Bekleidung und sonstige, mitgebrachte Sachen, welche in den Garderobenkästchen Platz finden, sind in diesen ordnungsgemäß zu verstauen und dürfen nicht im Zentrum zurückgelassen werden. 
    4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
      2. Die Anfertigung, Nutzung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder und Kund*innen ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. 
      3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder oder Kund*innen ist jedes Mitglied und jede(r) Kund*in angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. 
    5. Sonstiges
      1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder und Kund*innen hintanzuhalten, können die Mitarbeiter des Bewegungszentrums Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer vom Betreten des Zentrums ausgeschlossen werden.
      2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Bewegungszentrum, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Zentrumsbetreiber. 
      3. Der Zentrumsbetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art des Kurses, der Umfang und die Intensität bei der Durchführung der Übungen im Kurs liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds und jedes/jeder Kunden/Kundin. Es wird dringend empfohlen, das eigene Aktivität stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
      4. Die Kursleiter*innen und Trainer*innen des Bewegungszentrums können fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Übungsempfehlungen durchführen. Allfällige Empfehlungen der Zentrumsmitarbeiter spiegeln deren persönliche Einschätzung wider; die Auswahl des entsprechenden Kurses und die Intensität der Durchführung obliegt jedoch stets ganz dem Mitglied bzw. dem/der Kund*in und liegt in dessen/deren eigener Verantwortung. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. 
  1. Öffnungszeiten
    1. Das Bewegungszentrum Limberg öffnet stets zu den ausgeschriebenen Kurszeiten und für individuell vereinbarte Termine. Das Tor zum Stiegenabgang ins Zentrum wird spätestens 20 Minuten vor Beginn eines Kurses aufgesperrt. Der Empfangsbereich bzw. die Rezeption ist spätestens 15 Minuten vor Kursbeginn zugänglich.
    2. Geringfügige Änderungen der unter Punkt 5.1 angeführten Öffnungszeiten sind zulässig, solange Mitglieder und Kund*innen zeitgerecht in den ausgeschriebenen Kurs kommen können.
  2. Entgelt
    1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
    2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
    3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. 

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses oder Kartenkaufs errechnete Indexzahl. 

  1. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
    1. Mitgliedsverträge werden auf bestimmte Zeit geschlossen. Die möglichen Vertragslaufzeiten mit Beitragsgarantie betragen – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – 3, 6 oder 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten grundsätzlich erstmals zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Kündigung ist wirksam und rechtsgültig, wenn sie spätestens vier Wochen vor Vertragsende schriftlich, d.h. per Einschreiben oder per E-Mail, beim Vertragspartner einlangt.
    2. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, und zwar wenn:
      1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage nicht befähigt ist, das Kursangebot seines Mitgliedsvertrages auszuüben; oder
      2. das Mitglied nach Abschluss des Mitgliedsvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. 

Die Verhinderung bzw. Nicht-Befähigung zur Kursteilnahme ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

  1. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen aus dem Mitgliedsvertrag können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Zentrums in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
  2. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. 
  3. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
  4. Unter bestimmten, in den Punkten 7.6.1. bis 7.6.3. angeführten Umständen, kann der Zentrumsbetreiber den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, und zwar wenn:
    1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages mindestens vier Wochen in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
    2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Verhaltensregeln für das Bewegungszentrum  (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
    3. das Mitglied im Bewegungszentrum eine gerichtlich strafbare Handlung begeht, die nur vorsätzlich begangen werden kann.
  5. Das Recht beider Vertragsparteien, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. 
  • Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Bewegungszentrums können gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von insgesamt 21 Kalendertagen pro Jahr erforderlich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Zentrum und per E-Mail bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Zentrumsbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. 

  • Sonderbestimmungen für Online-Verträge
  • Der Mitgliedsvertrag kann auch über die Website des Zentrumsbetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Mitgliedsvertrages abgegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail von Seiten des Zentrums zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots. 
      1. Kund*innen bzw. neue Mitglieder (im Folgenden auch „Verbraucher“ können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das neue Mitglied den Zentrumsbetreiber (Bewegungszentrum Limberg, Fatalogic Dragon OG, Fosselgasse 12, 8010 Graz) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Einschreiben oder E-Mail) über den Entschluss, den betreffenden Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
      2. Wenn ein neues Mitglied den Vertrag widerruft, wird der Zentrumsbetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Mitglied geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Zentrumsbetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bzw. das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
  • Änderung der AGB
    1. Der Zentrumsbetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen. 
    2. Der Zentrumsbetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. 
    3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Zentrumsbetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten. 
    4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. (Leistungsumfang, Zutrittsrecht und Öffnungszeiten) dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Zentrumsbetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. 
    2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
  • Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An die

Fatalogic Dragon OG
Betreiber des Bewegungszentrums Limberg
Fosselgasse 12
8010 Graz

Email: info@bewegungszentrum-limberg.at

Telefon: +43 (0)664 26 00 567

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Kunden- bzw. Mitgliedsvertrag über folgende Leistung (folgenden Kurs) des Bewegungszentrums Limberg:

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Datum des Vertragsabschlusses:

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Name des Kunden / der Kundin bzw. des Mitglieds:

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

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